Voraussetzungen:

  • Mitglied können Frauen und Männer werden, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
  • Der Aufnahme- oder Annahmeantrag ist schriftlich zu stellen.*
  • Ein tabellarischer Lebenslauf ist dem Aufnahmeantrag beizufügen.
  • Die »Satzung«, »Modern Interjunctions«, »Ehrenordnung« und das »Brauchtum der Freigärtner« werden durch den Mitgliedsantrag anerkannt. Weitere Details hierzu können bei uns erfragt werden.
  • Es ist zwischen »aktiver« und »passiver« Mitgliedschaft zu entscheiden.

*Der Antrag und die Unterlagen sind zunächst per E-Mail an mitgliedschaft@freigaertner.org zu senden. Sollten Unterlagen im Original zur Verfügung gestellt werden müssen, wird dies im Laufe des Aufnahmeprüfungsverfahrens dem Suchenden mitgeteilt werden.

Internationaler Mitgliedsantrag in deutscher Sprache:

Internationaler Mitgliedsantrag in englischer Sprache:

Mitgliedschaft im Förderverein und in der Freigärtnerloge
(Aktive Mitgliedschaft)

Aktive Mitglieder können Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr werden und sind zugleich Mitglied im Förderverein und in der Freigärtnerloge. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung über die Aufnahme in die Freigärtnerloge entscheidet der Vorstand.

Aktive Mitglieder gelten als Förderer der Freigärtnerei und können durch zeremonielle Aufnahmen in die jeweiligen Grade, zu Repräsentanten der Freigärtnerei ernannt werden, was Freigärtner-Meisterinnen und Freigärtner-Meistern vorbehalten ist.

Für die aktiven Mitglieder gelten neben der »Satzung«, die »Modernen Interjunctions«, die »Ehrenordnung« und das »Brauchtum der Freigärtner«. Sie sind an die regelmäßige Teilnahmepflicht und den damit verbundenen Spenden bei An- und Abwesenheit gebunden.

Der Mitgliedsbeitrag liegt bei mindestens 120,- € im Jahr; Aufnahmegebühren, Reisekosten sowie freiwillige Spenden können zusätzlich anfallen. Für alle geleisteten Beiträge kann am Ende des Jahres und auf Wunsch eine kumulative Spendenquittung ausgestellt werden.

Mitgliedschaft ausschließlich im Förderverein
(Passive Mitgliedschaft)

Passive Mitglieder können Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr werden. Sie sind Mitglied im Förderverein und gelten als Förderer der Freigärtnerei. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung.

Das passive Mitglied kann an allen Versammlungen teilnehmen, die vom Vorsitzenden Meister einberufen werden, mit Ausnahme der Zeremonien. Sie können die Reduzierung des Mitgliedsbeitrag beantragen, der bei mindestens 80,- € im Jahr liegt.

Für die passiven Mitglieder gelten ebenfalls neben der »Satzung«, die »Modernen Interjunctions«, die »Ehrenordnung« und das »Brauchtum der Freigärtner«. Sie sind an die regelmäßige Teilnahmepflicht – mit Ausnahme der zeremoniellen Zusammenkünfte und den damit verbundenen Spenden bei An- und Abwesenheit – gebunden.